Impressum

   
 

Impressum gem. ECG und MedienG

ICP Systems GmbH
Lagerhausstr. 6
5071 Wals bei Salzburg
Tel.: +43 (662) 851417
Fax: +43 (662) 851417-17
Email: office@icp.at


UID Nr.NEU: ATU62859179

KSV Nr.NEU 1.514.235

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Allgemeines
Lieferungen und Leistungen der ICP Systems GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden.
Personalleistungen werden entweder als Dienstleistung oder als Werkleistung erbracht. Bei Dienstleistungen ist der Auftraggeber für die von ihm angestrebten und erzielten Ergebnisse selbst verantwortlich. Bei Werkleistungen übernimmt die ICP Systems GmbH die Verantwortung für die Leistungserbringung und die erzielten Ergebnisse.

2.Vertragsabschluss
Angebote der ICP Systems GmbH sind freibleibend und  unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der ICP Systems GmbH oder mit Beginn der Ausführung des Auftrags durch die ICP Systems GmbH zustande. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die ICP Systems GmbH 15% des Auftragswertes berechnen. 

3. Lieferung
Alle Software-Programme werden nur unter der Bedingung verkauft, dass der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ICP Systems GmbH anerkennt. Mit der Lieferung und Bezahlung der Software-Programme wird kein Eigentum am Programm erworben, sondern lediglich das Nutzungsrecht am Programm. Die Programme bleiben Eigentum des Herstellers. Die Nutzung des Programms darf nur auf einem Computersystem (eine Installation) erfolgen. Eine Weiterveräußerung der Progamme an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der ICP Systems GmbH zulässig. Eine Reproduktion der Programme, ganz oder auszugsweise, auf gleiche oder andere Träger ist dem Erwerber nicht gestattet. Ausgenommen sind Reproduktionen, die der Erwerber zu Datensicherungszwecken für sich selbst anfertigt. Der Erwerber verpflichtet sich, die Programme und die Originaldatenträger Dritten weder weiterzugeben noch in sonst irgendeiner Form zugänglich zu machen. Dritte in diesem Sinne sind auch Zweigniederlassungen des Erwerbers oder   Tochtergesellschaften.
Ausgeschlossen ist auch die Reproduktion der Programme ganz oder auszugsweise zum Zweck der gleichzeitigen mehrfachen Verwendung innerhalb eines Betriebes des Erwerbers zur Benutzung auf mehreren Computersystemen. Eine Verletzung dieser Besimmung berechtigt die ICP Systems GmbH eine Konventionalstrafe in Höhe von 10.000 €  für jeden Fall der Zuwiederhandlung zu fordern; unberührt bleiben alle urheberrechtlichen Ansprüche sowie Schadenersatzansprüche gegen den Erwerber.
Abweichungen der gelieferten Waren und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Leistung der angebotenen Ware und Dienstleistung erfüllen oder beinhalten.
Verzögert sich eine Leistung über den von der ICP Systems GmbH zugesagten Zeitraum hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Auftraggeber gesetzten Frist von mindestens drei Wochen geltend gemacht werden, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass sein Interesse wegen Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommt die ICP Systems GmbH mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für die ICP Systems GmbH unmöglich, so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit Verzug oder unmöglichkeit nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung der ICP Systems GmbH beruhen. Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich der ICP Systems GmbH liegen, insbesondere bei Streiks, Aussperrungen, Materialausfall, Beförderungs- und Betriebssperre, ist die ICP Systems GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Schadenersatzpflicht eintritt.
Versand, Versicherung und Zustellung erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Auftraggeber abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Auftraggeber über.

4. Zahlung
Die Rechnungsbeträge sind binnen 8 Tagen zahlbar. Skontoabzug ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der ICP Systems GmbH zulässig.
Die Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche sind ausgeschlossen.
Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist die ICP Systems GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe monatlich zu verlangen. Der Verzug entsteht automatisch, wenn innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung kein Zahlungseingang bei der ICP Systems GmbH feststellbar ist oder die auf der Rechnung vereinbarten Zahlungsfristen überschritten werden. Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen Monat, indem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung oder Auslieferung der angeforderten Waren oder Ausführung der entsprechenden Dienstleistungen seitens der ICP Systems GmbH erfüllt ist. Die Geltendmachung weiterer Schäden oder höherer Verzugszinsen bleibt gegen Nachweis durch die Westfalen IT ausdrücklich vorbehalten.

5. Eigentumsvorbehalt / Nutzungsrecht
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die zu erstellenden Werkleistungen und Waren Eigentum der ICP Systems GmbH. Auf Verlangen der ICP Systems GmbH ist der Auftraggeber verpflichtet, die Werkleistungen und Waren für die Dauer des Eigentumsvorbehalts auf seine Kosten gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust zu versichern.
An den durch ICP Systems GmbH zu erbringenden Leistungen erhält der Auftraggeber ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Bei Software besteht kein Anspruch auf die Herausgabe des Quellcodes.
Veräußert der Auftraggeber die im Eigentum der ICP Systems GmbH stehende Werkleistung / Ware, so sind sich der Auftraggeber und die ICP Systems GmbH einig, dass die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen mit ihrem Entstehen auf die ICP Systems GmbH zu übertragen sind. Wird die Werkleistung zusammen mit anderen Gegenständen verkauft, so beschränkt sich die Abtretung der Kaufpreisfoderung auf die Höhe des Wertes der aus dem Eigentum der ICP Systems GmbH stammenden Werkleistung / Ware. Der Auftraggeber ist wiederruflich ermächtigt, die an die ICP Systems GmbH abzutretende Forderung für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die ICP Systems GmbH ist berechtigt, die Abtretung an den Schuldner zu verlangen.  

6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass ICP Systems GmbH alle für die Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig erhält und soweit für die Durchführung erforderlich notwendige Ansprechpartner beim Auftraggeber zur Verfügung stehen.
Alle in diesem Zusammenhang erbrachten Lieferungen und Leistungen des Auftraggebers sind für die ICP Systems GmbH kostenfrei.   

7. Geheimhaltung
Die ICP Systems GmbH verpflichtet sich zur strikten Geheimhaltung über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, soweit die ICP Systems GmbH im Zuge der Auftragsverhandlung und Auftragsabwicklung zur Kenntnis gelangen.

8. Gewährleistung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich zu prüfen, ob die vertaglichen Leistungen offensichtliche Mängel aufweisen. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach erfolgter Lieferung (Kaufvertrag) / Abnahme (Werkvertrag) schriftlich der ICP Systems GmbH  mitzuteilen. Warenrücksendungen bedürfen der ausdrücklichen Anforderung der ICP Systems GmbH.
Mängel, die in dem Abnahmeprotokoll dokumentiert sind sowie berechtigte Mängel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, werden von der ICP Systems GmbH unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche nach Wahl der Nachbesserung oder Ersatzlieferung auf eigene Kosten behoben. Dabei sind mehrere Nachbesserungen zulässig.
Schlagen die Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Wird bei der Überprüfung durch die ICP Systems GmbH festgestellt, dass kein berechtigter Mangel vorgelegen hat (z.B. Bedienungsfehler des Auftraggebers), so werden die Kosten der Überprüfung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.     
Mängelansprüche gegen die ICP Systems GmbH sind ausgeschlossen, wenn der Mangel entweder auf vom   Auftraggeber bereitgestellte Information, auf Forderungen des Auftraggebers zur Ausführung des vertraglich definierten Leistung oder auf unautorisierte  Eingriffe des Auftraggebers in Hardware und/oder Software basiert.
Jegliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, die geichgültig aus welchem Rechtsgrund unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder der Verwendung des Auftragsgegenstandes entstehen können, bleiben grundsätzlich ausgeschlossen. Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich durch die ICP Systems GmbH zugesichert wurde. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen.

9. Sonstiges
Ausschließlicher Gerichtsstand zwischen Auftraggeber und der ICP Systems GmbH ist – soweit gesetzlich zulässig – Salzburg. Die ICP Systems GmbH kann jedoch in jedem Fall den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 
Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

 

© ICP Systems GmbH | Impressum | Über die Website |

Lagerhausstrasse 6 | 5071 Wals | Austria | Tel +43 662 85 14 17-0 | Fax +43 662 85 14 17-17
E-mail office@icp.at | Landesgericht Salzburg FN 284101x | UID ATU62859179